Erfassung der Umsätze (EET)

Das Gesetz über die elektronische Erfassung der Umsätze verpflichtet den Verkäufer zur Herausgabe einer Quittung an den Käufer. Der Verkäufer muss gleichzeitig den in Empfang genommenen Umsatz bei den Finanzbehörden online erfassen. Bei einer Störung aufgrund technischer Probleme gilt eine Frist von 48 Stunden.